Gesetze / Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
EStDV 1955§ 1 Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner
Stand: 10.06.2019
Die Regelungen dieser Verordnung zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1 EStDV 1955 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BFH, 23.08.1979 – IV R 95/75Zitiert von 8
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.07.2014 Ausfertigung
§ 1 eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2014 (BGBl. I 1042)
BGBl. 2014 I S. 1042
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.