Gesetze / Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

EStDV 1955

§ 1 Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner

Stand: 10.06.2019

SteuerrechtBund1 Entscheidung

Die Regelungen dieser Verordnung zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden.

→§ 4